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Gesundheitsministerkonferenz setzt auf Mundgesundheitsprävention

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BZÄK

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Do. 3. September 2026

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Berlin – Die 99. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) im Juni hat die Bedeutung zahnmedizinischer Prävention deutlich hervorgehoben. In einem Beschluss zur Mund- und Zahngesundheit fordert sie den Erhalt der bewährten Gruppenprophylaxe nach § 21 SGB V sowie das tägliche Zähneputzen mit fluoridhaltiger Zahnpasta in Kitas und Schulen.

Mit Verweis auf die Sechste Deutsche Mundgesundheitsstudie benennt die GMK die hohe Karieslast bei Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien als zentrale präventionspolitische Herausforderung. Zudem setzt sie sich für eine Stärkung der Mundgesundheitskompetenz, mehr Prävention in der Pflege sowie eine Novelle des Präventionsgesetzes ein.

Weiterhin spricht sich die GMK dafür aus, einen „Bundesfonds für Gesundheit und Prävention“ einzurichten, finanziert durch zweckgebundene Abgaben auf Zucker, Tabakwaren und Alkohol, zudem plädiert sie für Werbebeschränkungen für Süßgetränke und Regulierungsrahmen für Tabakerzeugnisse.

Die Beschlüsse decken sich in wesentlichen Punkten mit den präventionspolitischen Forderungen der BZÄK.

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