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BERLIN - Die GOZ-Analyse der BZÄK rüstet sich für die Evaluation der neuen Gebührenordnung. Insgesamt werden rund 12.500 Zahnarztpraxen, die rein zufällig ausgewählt wurden, angeschrieben oder angerufen und um Unterstützung gebeten – die selbstverständlich freiwillig ist.
Der Gesetzgeber hat vorgesehen, die Auswirkungen der neuen GOZ genau zu beobachten. Aus Sicht von BZÄK, KZBV und IDZ muss vor allem der tatsächliche Praxisalltag betrachtet werden, dürfen Entscheidungen nicht auf Basis von einzelnen „Problemrechnungen“ der Versicherer oder der Beihilfe getroffen werden.
Eine unverzichtbare – da mithin die einzig regelmäßig publizierte – Datenquelle bildet die GOZ-Analyse. Im Rahmen dieses Projekts stellen Zahnärzte mittels Praxissoftware ihre privaten Rechnungen für detaillierte Auswertungen zur Verfügung – selbstverständlich völlig anonym für Patient und Arzt. Um Anonymität zu gewährleisten wurde ein Datentreuhänder, das Notariat Konrad Adenauer und E. Thies in Köln, mit der Adressverwaltung beauftragt.
Dank des Engagements der Praxen sind die Ergebnisse der Erhebung für das Bundesgebiet anerkannt. Im kommenden Jahr soll die Datenbasis erneut verbessert werden. Insgesamt werden rund 12.500 Zahnarztpraxen, die rein zufällig ausgewählt wurden, angeschrieben oder angerufen und um Unterstützung gebeten – die selbstverständlich freiwillig ist. „Nach den bisherigen Erfahrung bin ich guten Mutes, dass es eine breite Unterstützung in der Kollegenschaft gibt“, so Dr. Hans Joachim Lellig, Vorsitzender des Arbeitskreises GOZ-Analyse der Bundeszahnärztekammer. 2012 wurde in drei Bundesländern – Hessen, Brandenburg und dem Saarland – bereits ein Pilotprojekt durchgeführt - mit einer Beteiligung von bis zu 45 Prozent.
Zukünftig soll es möglich sein, Auswertungen auf regionaler Ebene durchzuführen. Hierfür müssen einzelne Bundesländer erheblich überrepräsentiert werden. „In meiner Kammer, dem Saarland, haben wir alle Kollegen, deren Software eine Teilnahme an der GOZ-Analyse erlaubt, auch angesprochen“ so Dr. Lellig.
Lellig weiter: „Die Informationen aus der GOZ-Analyse sind mittlerweile eine unverzichtbare Basis für eine fundierte Argumentation und Entscheidungsfindung.“ Hierfür ein Beispiel: Es ist umstritten, wie sich die neu in die Gebührenordnung aufgenommen adhäsiv befestigten Füllungen auswirken. Dabei werden die Auswirkungen für die einzelnen Praxen so unterschiedlich sein, wie das Abrechnungsverhalten unter der alten GOZ im Jahr 2011. Das Bild, das die GOZ-Analyse ergibt, zeigt ein breites Spektrum an Abrechungen. Wenn auch seltener, finden sich adhäsiv befestigte Füllungen ebenfalls unter den Gebührenziffern 205, 207, 209 und 211. Analog abgerechnete Füllungen unter den Inlaypositionen finden sich mit nahezu jedem Multiplikator von 1,0 bis zu 3,5. Das alles nur für Privatpatienten. Sicher sind hier noch Fragen zu klären, bspw. an welchen Zähnen die Leistungen erbracht wurden und welche anderen Leistungen im Zusammenhang angefallen sind. Ohne spezifische Auswertungen zu einzelnen Leistungen und Leistungskomplexen werden die Auswirkungen der neuen GOZ nicht praxisnah darstellbar sein.
Welchen Nutzen hat die GOZ-Analyse für mich? Warum wird ausgerechnet meine Praxis angeschrieben? Sind meine Daten sicher? Ihre Fragen zur GOZ-Analyse beantwortet die BZÄK gerne – rufen Sie einfach an! Andreas Kunzler — Tel.: 030/40005-113 Kathrin Fuchs — Tel.: 030/40005-112
Chausseestr. 13 10115 Berlin
Unter www.bzaek.de/?id=goz-analyse wurden wichtige Informationen zur GOZ-Analyse und zur aktuellen Erhebung übersichtlich zusammengestellt. Hier erfahren Sie auch, zu welchem Zeitpunkt die Erhebung in Ihrer Kammer geplant ist. |
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