Erfurt – Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Thüringen begrüßt den offiziellen Start des Bewerbungsverfahrens für das Studium der Zahnmedizin über die neu geschaffene Vorabquote. Erstmals können sich Interessierte im Rahmen des Thüringer Haus- und Zahnärztesicherstellungsgesetzes (ThürHaZaSiG) für einen Studienplatz an der Friedrich-Schiller-Universität Jena bewerben, ohne dass der Numerus clausus die entscheidende Hürde darstellt.
Für die Zahnmedizin stehen vier Studienplätze zur Verfügung. Die Bewerber verpflichten sich im Gegenzug zu einer mindestens zehnjährigen Tätigkeit in einem thüringischen Bedarfsgebiet.
Dr. Knut Karst, Vorstandsvorsitzender der KZV Thüringen, zeigt sich erfreut, mahnt jedoch auch zur Eile: „Dass es nun endlich losgeht, ist eine tolle Sache für den Freistaat. Die KZV Thüringen hat diese Quote seit Jahren gefordert, um die flächendeckende Versorgung langfristig abzusichern. Man muss aber auch ehrlich sagen: Es wird Zeit, dass dieses Instrument greift, denn die Versorgung in den ländlichen Regionen ist stark gefährdet. Ein Wermutstropfen ist allerdings die sehr kurze Bewerbungsfrist von nur vier Wochen im März. Interessierte müssen jetzt extrem schnell reagieren.“
Die KZV Thüringen sieht in der Quote einen entscheidenden Baustein, um Interessierte, die eine hohe Bindung zur Region aufweisen, frühzeitig für die zahnärztliche Versorgung in Thüringen zu gewinnen und langfristig zu binden. Das Auswahlverfahren berücksichtigt neben fachspezifischen Tests explizit auch berufliche Vorbildungen und ehrenamtliches Engagement.
Weitere Details zum Verfahren finden Sie in der offiziellen Mitteilung des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie unter: https://www.tmasgff.de/medienservice/artikel/medizin-und-zahnmedizin-studieren-ohne-numerus-clausus
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