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Lehrstuhl Behindertenorientierte Zahnmedizin prämiert

Das NRW-Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Universität Witten/Herdecke (UW/H) mit dem Gesundheitspreis des Landes ausgezeichnet. © kasto – Fotolia
Uni Witten/Herdecke

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Mi. 4. November 2015

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WITTEN/HERDECKE - Das NRW-Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Universität Witten/Herdecke (UW/H) mit dem Gesundheitspreis des Landes ausgezeichnet. Die offizielle Preisverleihung des NRW-Gesundheitspreises findet am 10. Dezember 2015 im Düsseldorfer Landtag statt.

„Das Projekt ,Behindertenorientierte Zahnmedizin‘ zeigt beispielhaft, wie eine inklusive Gesundheitsversorgung gelingen kann – von der Ausbildung der Ärztinnen und Ärzte bis zur Praxis im medizinischen Alltag. Unter anderem werden für die Behandlung direkt in den Wohneinrichtungen behinderter Menschen Konzepte entwickelt, die bundesweit zur Verbesserung der Versorgung beitragen können“, sagte Ministerin Barbara Steffens anlässlich der Bekanntgabe der Preisträger in Düsseldorf.

Diese Nachricht löste an der UW/H große Freude aus. UW/H-Präsident Prof. Dr. Martin Butzlaff wertet den Preis als hohe Anerkennung der Anstrengungen der Gesundheitsfakultät an der UW/H auf diesem Gebiet: „Seit ihrer Gründung ist es der Universität ein Anliegen, sich nicht nur auf Lehre, Forschung und unmittelbare Patientenversorgung zu beschränken, sondern darüber hinaus in die Gesellschaft hinein zu wirken und einen Beitrag zum Gemeinwohl zu leisten. Mit Blick auf die zahnmedizinische Versorgung müssen Menschen mit Behinderung in unserem Land viele Hürden nehmen und haben es schwer. Deshalb wollte und will die UW/H eine Anlaufstelle für diesen Personenkreis sein.“

„Für viele Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen ist die Zahnklinik in Witten so etwas wie eine letzte Rettung bei Zahnproblemen“, sagt der Leiter des Departments Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Prof. Dr. Stefan Zimmer. „Bei Menschen mit schwerer Mehrfachbehinderung muss oft unter Vollnarkose behandelt werden, was einen erhöhten Aufwand bedeutet. Die Vergütung der Behandlungskosten berücksichtigt diesen Mehraufwand nicht“, erläutert Zimmer. „Es gibt noch viel zu tun zum Beispiel in der Aus- und Fortbildung, damit mehr niedergelassene Zahnärzte diese zusätzlichen Anstrengungen auf sich nehmen.“

Ausbildung, Forschung sowie Versorgungskonzepte gehören zum Profil des bundesweit einzigen Lehrstuhls, auf den Prof. Dr. Andreas Schulte berufen wurde. Schulte empfindet den Preis als Ermunterung für seine Arbeit, macht zugleich aber auch deutlich, dass die Nachfrage schon jetzt an Grenzen stoße, was die Behandler an der Universität Witten/Herdecke leisten können. „Das Angebot der UW/H für Menschen mit Behinderung sollte Schule machen und dazu beitragen, dass mehr Zahnärzte Menschen mit Behinderung in ihren Praxen versorgen und dabei den Schwerpunkt verstärkt auf die Prävention legen. Dies bedeutet aber auch, nicht nur die Patienten mit geistiger Behinderung, sondern auch ihre Betreuer vor Ort mit ins Boot zu holen.“

Seine Antrittsvorlesung, die er am 30. Oktober 2015, 15 Uhr im Audimax an der UW/H hält, hat den Titel: Mundgesundheit von Menschen mit Behinderung im Spannungsfeld zwischen Anspruch und Realität der zahnmedizinischen Versorgung.

Die offizielle Preisverleihung des NRW-Gesundheitspreises findet am 10. Dezember 2015 im Düsseldorfer Landtag statt.

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