DORTMUND - Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. kritisiert die Pläne der Regierungskoalition, die Einkommensgrenze für Minijobs anzuheben. Man bleibe bei der Forderung, Minijobs abzuschaffen und in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln.
Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. kritisiert die Pläne der Regierungskoalition, die Einkommensgrenze für Minijobs anzuheben. „Wir bleiben bei unserer Forderung, Minijobs abzuschaffen und in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln“, erklärt die 2. stellvertretende Präsidentin Margret Urban und ergänzt: „Es ist inzwischen nachgewiesen, dass Minijobs nicht das bringen, was von der Politik versprochen wird. 61 Prozent aller Frauen in einem Minijob arbeiten ausschließlich in einem solchen geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Der größte Teil von ihnen bleibt dort auf lange Zeit und schafft es nicht, in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu wechseln – erst recht nicht, wenn die Grenze weiter verschoben wird.“
„Minijobs sind auch in den von uns vertretenen Berufen ein Problem“, erklärt Margret Urban. „Aus einer eigenen Befragung, die unser Verband medizinischer Fachberufe e.V. zusammen mit dem Internationalen Hochschulinstitut Zittau ausgewertet hat, wissen wir, dass mehr als 20 Prozent der Minijobberinnen mehr arbeiten möchten. Hinzu kommt eine unbekannte Menge, die im Moment die Vorteile sieht, aber erst im Alter das wirkliche Problem in Form von Altersarmut zu spüren bekommt. Dann reichen die ohnehin niedrigen Gehälter auf keinen Fall aus, um über die Runden zu kommen.“
Ebenso spielen Minijobs bei der aktuellen Equal-Pay-Day-Kampagne „Lohnfindung im Gesundheitswesen – Viel Dienst, wenig Verdienst“ eine Rolle. Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. beteiligt sich als Schwerpunktpartner und wird auch bei der nächsten Veranstaltung dabei sein.
Dazu Präsidentin Sabine Ridder, die den Verband medizinischer Fachberufe e.V. dort vertreten wird: „Minijobs werden in erster Linie von Frauen ausgeübt. Eine Ausweitung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse sorgt dafür, dass sich die geschlechterspezifische Lohnlücke vergrößert. Schließlich bleiben den Frauen damit Fortbildungs- und Karrieremöglichkeiten praktisch versagt.“
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