BERLIN - „Wir haben einer verpflichtenden Online- Anbindung der Arzt- bzw. Zahnarztpraxen mitnichten zugestimmt.“ Mit diesen Worten kommentierte der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Günther E. Buchholz jüngste Meldungen, nach denen die Organisationen der Leistungserbringer ihr Einverständnis mit Plänen des Bundesgesundheits-ministeriums erklärt haben sollen, die Praxen im Zuge der weiteren Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu einer Online-Anbindung zu verpflichten.
„Der Minister hat aber keinen Zweifel daran gelassen, dass er einen verpflichtenden Online-Abgleich der Versichertenstammdaten durchsetzen will. Unter dem Eindruck dieser Ankündigung haben wir im Rahmen eines Gesamtpaketes von zahnärztlicher Seite aus gefordert, dass es auf jeden Fall eine Möglichkeit geben muss, den Online-Zugang wenigstens von der Praxisverwaltungssoftware abzutrennen, in der sich die medizinischen Daten der Patienten befinden“, so Buchholz. Nach diesem Modell würde lediglich das Kartenlesegerät zur Überprüfung der Versichertenstammdaten an das Netz angeschlossen, die sensiblen Patientendaten aber blieben vor einem Online-Zugriff geschützt.
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