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Schallende Ohrfeige für Gesundheits- und Kultus-Politik

Prof. Dr. Thomas Hoffmann: „Nur eine universitäre Lehre mit aktiver Teilnahme am Forschungsgeschehen“ kann eine zukunftsträchtige Ausbildung des zahnmedizinischen Nachwuchses ermöglichen. (Foto: DGZMK)
Markus Brakel, Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK)

Markus Brakel, Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK)

Mi. 25. August 2010

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DUESSELDORF/DRESDEN - In seiner Kritik an der mangelnden personellen und baulichen Ausstattung der zahnmedizinischen Hochschulstandorte in Deutschland und damit auch an der kriselnden Basis für Forschung und Lehre sieht sich der Präsident der DGZMK, Prof. Dr. Thomas Hoffmann, Uni Dresden, durch die aktuellen „Empfehlungen zur Weiterentwicklung der ambulanten Universitätsmedizin in Deutschland“ bestätigt.

„Ob veraltete Approbationsordnung oder die fehlende Infrastruktur an den zahnmedizinischen Hochschulstandorten – die vielen Mängel, die der Wissenschaftsrat moniert, sollte die verantwortlichen Gesundheits- und Kultuspolitik als schallende Ohrfeige empfinden und endlich die Mittel bereit stellen, die unserem Fach zu einer vernünftigen Entwicklung schon seit Jahren fehlen“, so der Präsident.
Die Notwendigkeit einer neuen Approbationsordnung ergibt sich aus den Empfehlungen des Wissenschaftsrates (WR) schon aus Gründen der in der Europäischen Union angestrebten Kompatibilität eines gemeinsamen Lernzielkataloges. In der „möglichst raschen Umsetzung einer neuen Approbationsordnung für Zahnärzte“ sieht der WR „eine wichtige Maßnahme zur Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung der Ausbildung im Bereich der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Die Berücksichtigung der Weiterentwicklung des Fachgebiets zur Prävention, der Entwicklung neuer Behandlungsformen, die Veränderung der Befunde und Erkrankungen sowie die stärkere Integration in die Medizin sind hierbei wesentliche Aspekte.“ Außerdem seien die Betreuungsrelationen von 1:6 Lehrende zu Studierenden auf die der Medizin mit 1:3 anzugleichen. Der WR rügt, dass seine bereits 2005 erhobene Forderung nach einer neuen Approbationsordnung noch immer nicht umgesetzt sei.

Jüngste Standortbegehungen des WR haben einen „deutlichen Nachholbedarf im Bereich der Zahnkliniken“ ergeben, was die konkurrenzfähige personelle und bauliche Infrastruktur an den Hochschulstandorten angeht. Im Sinne der ambulanten Versorgung der Patienten und der klinisch-praktischen Studentenausbildung fordert der WR, sowohl die Behandlungszeiten für Patienten auszudehnen, als auch finanzielle Anreize zur Behandlung aus dem Budget Forschung und Lehre zu schaffen. Die Krankenkassen als Vertragspartner werden aufgefordert, diese Versorgung mit angemessen hohen Hochschulambulanzpauschalen bzw. Punktwerten als differenzierte Versorgungsform zu vergüten.

Auch die Neugestaltung der Forschungslandschaft, wie der WR sie vorschlägt, deckt sich mit den Vorstellungen des DGZMK-Präsidenten. Prof. Hoffmann: „Die Unterstützung der klinischen Forschung durch interdisziplinär genutzte Infrastruktur (Forschungsambulanzen) mit entsprechendem Fachpersonal entspricht den Vorstellungen, die ich anlässlich des 150jährigen Bestehens der DGZMK im vergangenen Jahr bereits vorgestellt habe.“ Prof. Hoffmann teilt die Auffassung des WR, dass „nur eine universitäre Lehre mit aktiver Teilnahme am Forschungsgeschehen“ eine zukunftsträchtige Ausbildung des zahnmedizinischen Nachwuchses ermöglichen kann. Hoffmanns Fazit der Empfehlungen und sein Appell an die Politik lautet: „DGZMK, VHZMK, BZÄK und KZBV haben die Empfehlungen des Wissenschaftsrates von 2005 ernst genommen. Allein dem hohen Engagement aller Beteiligten, vom Hochschullehrer bis zur Assistenz, ist es zu danken, dass wir noch über nationale und internationale Akzeptanz verfügen und unsere Studenten auf hohem Niveau ausbilden. Nur wenn die Politik nun endlich die ihre Aufgaben erfüllt, werden wir dieses international hohe Niveau der wissenschaftlichen Zahnmedizin in Deutschland erhalten können.“

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