BERLIN/LEIPZIG – Wer bezahlt die zusätzlichen Kosten, wenn aufgrund einer Allergie zusätzliche Kosten für einen verträglichen Werkstoff anfallen? Die Bundestagsfraktion DIE LINKE. beschäftigt sich mit dem Thema und stellte eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung.
Laut dem Punkt 14 der Zahnersatz-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist „ein als verträglich ermittelter Werkstoff“ zu wählen, wenn der Betroffene nachweislich auf einen Werkstoff allergisch reagiert. Grund für die Anfrage der LINKS-Fraktion war das Bemühen einer Versicherten um die Übernahme der zusätzlichen Kosten durch die Krankenkasse. In einem Widerspruchsverfahren hätte das Sozialgericht Gelsenkirchen der Kasse Recht gegeben, welche die Extra-Kosten für einen verträglichen Werkstoff nicht tragen wollte.
Die Kassen sind laut dem Sozialgesetzbuch V (§55) dazu verpflichtet, mindestens 50 Prozent der Kosten eines Zahnersatzes zu tragen. Dieser Festzuschuss orientiert sich an den Kosten für die Regelversorgung, die der G-BA bestimmt.
Die Abgeordneten der LINKS-Fraktion wollen von der Bundesregierung wissen, ob aus der Zahnersatz-Richtlinie des G-BAs abzuleiten sei, dass die Krankenkassen die zusätzlichen Kosten bei einer nachgewiesenen Allergie tragen müssen. Des Weiteren wird gefragt, ob der Punkt 14 der Richtlinie weiterhin gilt, nachdem im Falle der Allergie ein verträglicher Werkstoff genutzt werden muss. Kleine Anfragen werden der Bundesregierung gestellt, die diese schriftlich beantwortet. Mit einer Beantwortung rechnet die Fraktion Ende Juli.
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