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MÜNCHEN – Der FVDZ Bayern begrüßt die einstimmige Entscheidung des Vorstandes der Bundesärztekammer (BÄK), die vorliegende GOÄ-Reform abzulehnen. Der Landesvorstand hatte bereits im Februar auf die massiven negativen Auswirkungen der geplanten Novellierung auch auf die niedergelassenen Zahnärzte/innen hingewiesen. Nach der Kritik will der FVDZ Bayern nun für die Zahnärzteschaft konstruktive Ansätze liefern.
Der Druck auf den BÄK-Vorstand durch Facharztverbände und aus der Zahnärzteschaft, darunter Bundeszahnärztekammer und FVDZ Bayern, war nach dem Sonderärztetag sehr groß geworden. Der FVDZ Bayern hatte die Einführung des „robusten“ Einfachsatzes und die Positiv- und Negativliste mit hohen Hürden für die Abrechnung des neuen maximalen Steigerungssatzes (2,0-fach) kritisiert. Sein Urteil: „Im Ergebnis werden die niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte und die Patienten die Verlierer der Reform sein.“
Umso mehr freut sich der FVDZ Bayern jetzt über die Entscheidung des BÄK-Vorstands und dessen Ablehnung der GOÄ-Novellierung. Der Verband unterstützt die Ärzteschaft ausdrücklich in ihrer Forderung nach Reform der GOÄ und insbesondere bei der Forderung nach Inflationsausgleich für die Jahre ohne Punktwerterhöhung. Ähnliche Forderungen stellt der FVDZ für die Zahnärzte seit vielen Jahren im Bereich der GOZ.
Nachdem die GOÄ voraussichtlich so bald nicht novelliert werden wird, fordert der FVDZ Bayern konkret für die Zahnärzteschaft, einige Leistungsziffern aus der GOÄ in die GOZ zu überführen: Dabei geht es hauptsächlich um Röntgen und Beratung. Für die Erstellung eines Zahnfilms (Röntgendiagnostik) gibt es derzeit keine Leistungsziffer in der GOZ. Die entsprechende GOÄ-Position 5000 wird bei Privatpatienten mit 8,05 Euro honoriert, die gesetzliche Krankenversicherung in Bayern bezahlt dafür aber 12,28 Euro. Landesvorsitzender Christian Berger: „Hier wird der seit Jahrzehnten fehlende Inflationsausgleich deutlich: in den Nachbarländern Österreich und Schweiz wird dieselbe Leistung mehr als doppelt so hoch vergütet und in Deutschland ist der Privatpatient der Patient zweiter Klasse.“
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