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Letzter Geburtstag der geltenden GOZ?

BZÄK

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Do. 22. Oktober 2009

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BERLIN – Ihre Erwartungen an eine neue Gesundheitspolitik in Deutschland verbindet die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) eng mit der Notwendigkeit einer Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Die GOZ als seither unveränderte Basis für die Honorarfindung im privatzahnärztlichen Bereich wurde am 22. Oktober 1987 erstmals offiziell veröffentlicht und trat zum 1. Januar 1988 in Kraft. Die Vorschläge der alten Bundesregierung für eine Anpassung des inzwischen 22 Jahre alten Regelwerks hatte die Zahnärzteschaft wegen grundlegender fachlicher Fehler und ökonomischer Unzulänglichkeit zurückgewiesen. Die deutschen Zahnärzte setzen nun auf faire Verhandlungen mit der neuen Bundesregierung über die überfällige Novellierung der GOZ. In den von Bundeskanzlerin Angela Merkel vor der Wahl dazu angekündigten „konstruktiven Dialog“ wird sich die BZÄK mit fundierten Ideen einbringen.

Die BZÄK verfügt bei den anstehenden Gesprächen über einen wissenschaftlich fundierten und vom renommierten Unternehmen Prognos AG betriebswirtschaftlich begründeten eigenen Leistungs- und Gebührenrahmen, die Honorarordnung der Zahnärzte (HOZ). Die HOZ spiegelt die Erfahrungen der deutschen Zahnärzte aus Wissenschaft und Praxis wider und hat das Ziel, eine Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde auf der Höhe der Zeit zu ermöglichen. „Wir brauchen für die neue GOZ einen Leistungskatalog nach den Erfordernissen der modernen präventionsorientierten Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und eine solide betriebswirtschaftliche Basis“, sagt BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel. Dabei müssten im Interesse der Patienten gerade der medizinische Fortschritt sowie die demographische Entwicklung berücksichtigt werden. Engel weiter: „Jeder Geburtstag, den die geltende GOZ noch feiert, ist einer zuviel.“
 

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