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ERFURT – Die Zahnärzte in Thüringen haben die schwarz-gelbe Bundesregierung zu einer Gesundheitsreform mit Augenmaß aufgefordert, wie aus einem Schreiben der Landeszahnärztekammer Thüringen (LZKTh) hervorgeht.
„Wir begrüßen die Absicht, Staatsdirigismus und Bürokratie im Gesundheitswesen abzubauen, unter der auch wir Zahnärzte leiden“, sagte der Präsident der Landeszahnärztekammer, Dr. Andreas Wagner, auf dem Neujahrsempfang der Zahnärzte in Erfurt.
Das bewährte System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müsse aber erhalten bleiben, erklärten Kammer und Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Thüringen. Sie plädierten in diesem Zusammenhang auch für den Erhalt des vor einem Jahr eingeführten Gesundheitsfonds.
Von dem Fonds profitierten vor allem die neuen Bundesländer mit ihren besonderen wirtschaftlichen und demografischen Problemen, sagte der KZV-Vorsitzende Dr. Karl-Friedrich Rommel. „Die darüber verteilten Mittel müssen künftig aber stärker als bisher der zahnmedizinischen Versorgung in den neuen Ländern zugutekommen“, verlangte er.
Die Zahnärzte bekräftigten ihre Forderung, die im Koalitionsvertrag verankerte Anhebung der Honorare für GKV-Zahnbehandlungen in Ostdeutschland an das Niveau der alten Länder – wie bei den Arzthonoraren in der ambulanten medizinischen Versorgung bereits geschehen – , nicht auf die „lange Bank“ zu schieben, sondern gleich umzusetzen.
Kammerpräsident Dr. Wagner appellierte zudem an die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag angekündigte Novelle der Gebührenordnung für privatzahnärztliche Behandlungen (GOZ) rasch vorzunehmen. Es sei überfällig, die seit mehr als 20 Jahren unveränderte GOZ auf der Grundlage einer modernen Zahnmedizin weiterzuentwickeln und an die allgemeine Preisentwicklung anzupassen. Von der Landesregierung erhoffe man sich dabei Unterstützung. Die Thüringer Zahnmediziner erwarten auch, dass sich die neue Bundesregierung voll zur Freiberuflichkeit der Praxen bekennt und sich für verbesserte gesundheitspolitische Rahmenbedingungen einsetzt. Sie forderten die Landesregierung zudem auf, der Novellierung der aus dem Jahr 1955 stammenden Approbationsordnung für Zahnärzte zuzustimmen. Dies ist im Interesse einer qualitativ hochwertigen Zahnmedizin-Ausbildung an den Universitäten notwendig.
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