KÖLN – Die zahnmedizinische Versorgung von Versicherten in stationären Pflegeeinrichtungen wird ab dem 1. April 2014 deutlich verbessert. Dazu haben die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband unter Mitwirkung der Träger von Pflegeheimen sowie der Verbände der Pflegeberufe eine neue Rahmenvereinbarung getroffen. Diese gibt Vertragszahnärzten die Möglichkeit, einzeln oder gemeinsam Kooperationsverträge mit stationären Pflegeeinrichtungen abzuschließen.
Dadurch werden pflegebedürftige Patienten in Zukunft direkt vor Ort systematisch betreut werden können. „Patienten in stationären Einrichtungen können häufig nicht mehr in die Praxis kommen und haben besondere Bedürfnisse in der zahnmedizinischen Behandlung. Diese werden mit der Rahmenvereinbarung nun erstmals berücksichtigt. Unser Ziel ist es, dass jedes Pflegeheim in Zukunft eine Kooperationsvereinbarung mit einem oder mehreren Zahnärzten eingeht. Denn gerade für Pflegebedürftige verbessert eine gute Zahn- und Mundgesundheit die gesamte Lebensqualität und trägt dazu bei, lebensbedrohliche Erkrankungen zu verhindern. Sie erleichtert das Essen und Sprechen und fördert somit auch die soziale Teilhabe“, erläutert Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV, die bessere zahnmedizinische Versorgung.
„Mit der Vereinbarung und den neuen Leistungen im Bewertungsmaßstab haben Krankenkassen und Zahnärzte nun den Weg geebnet, um den Gesetzesauftrag aus dem Pflegeneuausrichtungsgesetz umzusetzen. Wichtig war uns, Qualitäts- und Versorgungsziele in die Vereinbarung aufzunehmen, damit die Versorgung der Pflegebedürftigen auf einer soliden Basis steht. Um die pflegerische und zahnärztliche Versorgung von Heimbewohnern auch künftig optimal weiterentwickeln zu können, brauchen wir Informationen. Ein wichtiger Baustein wird daher die mit der KZBV vereinbarte Berichterstattung zu den Erfahrungen mit der neuen Rahmenvereinbarung sein“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.
Die auf Basis der Rahmenvereinbarung abzuschließenden Kooperationsverträge ermöglichen eine routinemäßige Eingangsuntersuchung sowie weitere regelmäßige Untersuchungen zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten bei Patienten in Pflegeheimen. Der Zahnarzt kann für jeden pflegebedürftigen Patienten Pflegezustand und Behandlungsbedarf anhand eines vorgefertigten Formblattes dokumentieren und das Pflegepersonal entsprechend individuell instruieren.
Grundlage der Vereinbarung und der Kooperationsverträge ist das am 1. Januar 2013 in Kraft getretene Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG). Der Gesetzgeber hat darin unter anderem die Regelungen in § 119b SGB V neu gefasst, um angemessen auf den demografischen Wandel zu reagieren. In den Einheitlichen Bewertungsmaßstab für
zahnärztliche Leistungen (BEMA) werden daher entsprechende Gebührennummern neu aufgenommen bzw. geändert.
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