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Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag für die Modernisierung der Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen veröffentlicht. Die BZÄK begrüßt diese Pläne prinzipiell, sieht jedoch im Interesse der Patienten Nachbesserungsbedarf.
Neue Berufsanerkennungsrichtlinie nachbesserungsbedürftig
Am 19. Dezember hat die Europäische Kommission in Brüssel ihren Vorschlag für die Modernisierung der Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen veröffentlicht. Die Anerkennung von europäischen Berufsabschlüssen soll damit weiter vereinfacht werden. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt diese Pläne prinzipiell, sieht jedoch im Interesse der Patienten Nachbesserungsbedarf.
Aus Sicht der BZÄK ist im Gesundheitsbereich ein hohes Niveau der Behandler sicherzustellen. Korrekturbedarf besteht deshalb u.a. bei den Vorgaben für die Mindestdauer der zahnärztlichen Ausbildung. „Um Interpretationsspielräume oder Crashkurse zu verhindern, sollte die Mindestdauer der zahnärztlichen Ausbildung wie bei den Ärzten sowohl in Jahren als auch Fachstunden definiert werden. Zwischen Verwaltungsvereinfachung und Qualitätssicherung muss austariert werden. Der Patient ist immer zu schützen“, so der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel.
Nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission soll die Einführung Europäischer Berufsausweise auf freiwilliger Basis zum Schlüsselelement werden und das Anerkennungsverfahren generell auf einen Monat verkürzen. Ausgesprochen kritisch sieht die BZÄK in diesem Zusammenhang die Überlegungen der Kommission, wonach mit dem Verstreichen lassen dieser Frist eine Anerkennung automatisch als erteilt gelten soll.
Für Angehörige der Heilberufe sind zahlreiche Sonderregelungen vorgesehen. So sollen aus Gründen des Patientenschutzes Sprachtests für ausländische (Zahn-)Ärzte künftig erlaubt werden. Europaweit soll zudem zwischen den zuständigen nationalen Behörden ein Vorwarnmechanismus einführt werden, der innerhalb von drei Tagen ausgelöst wird, wenn gegen einen Angehörigen eines Heilberufs ein Berufsverbot verhängt wurde.
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