BERLIN – Den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) aus dem Bundesgesundheitsministerium begrüßt die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) grundsätzlich. Sozial benachteiligte Gruppen könnten hierdurch stärker unterstützt werden, allerdings nicht lückenlos. Allerdings gibt es auch Versorgungslücken, zum Beispiel bei der frühkindlichen Karies.
„Mit dem angedachten Setting-Ansatz, Gesundheitsförderung und Vorsorge in Lebenswelten zu etablieren, z.B. in Kindergärten, Schulen oder Pflegeeinrichtungen, können genau die Menschen erreicht werden, die ansonsten nur schwer für eine aufsuchende Gesundheitsvorsorge zu gewinnen sind. Dies ist ein Ansatz, der auch in der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe gelebt wird“, so der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, Prof. Dr. Dietmar Oesterreich. „Die Zahnmedizin ist mit ihren Ansätzen in der Verhaltens- und Verhältnisprävention gut aufgestellt – und erfolgreich. Diese Erfolge der Präventionsbemühungen in der Zahnmedizin sind immens und vor allem messbar.“
Allerdings gibt es auch Versorgungslücken, zum Beispiel bei der frühkindlichen Karies. Trotz des Handlungsbedarfs und von Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung skizzierter Lösungsvorschläge durch das fundierte zahnmedizinische Versorgungskonzept „Frühkindliche Karies vermeiden“ ist bislang keine Veränderung im Sinne der vorgeschlagenen Vernetzung von ärztlicher Kinderuntersuchung und zahnärztlicher Früherkennung ab dem ersten Zahn erfolgt. Dies ist mit Blick auf das Präventionsgesetz für die BZÄK eine Kernforderung. Zugleich sieht sich die BZÄK als wichtiger Vertreter der Zahnmedizin für das Präventionsforum.
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