BASEL – Der DIN-Arbeitsausschuss hat im Rahmen seiner Sitzung "Dentalimplantate" am 20. Januar 2012 in Basel den Beschluss gefasst, Zahnimplantate künftig preiswerter zu machen. Ziel ist, eine bisher übliche Praxis von der unterschiedlichen Besteuerung des Implantatkörpers mit 7 Prozent und der Aufbauten mit 19 Prozent zu beenden.
Großer Erfolg des DIN Arbeitsausschusses “Dentalimplantate“ (NA 014-00-21AA) – Für Implantate und Aufbauten soll künftig die gleiche Mehrwertsteuer von 7 Prozent gelten
Der DIN-Arbeitsausschuss (NA 014-00-21AA) hat im Rahmen seiner Sitzung "Dentalimplantate" am 20. Januar 2012 in Basel einen Beschluss gefasst, der Zahnimplantate künftig preiswerter machen soll. Der Beschluss stellt fest, dass der Implantataufbau Bestandteil des Implantatsystems ist. Ziel ist es, eine bisher teils übliche Praxis von der unterschiedlichen Besteuerung des Implantatkörpers mit 7 Prozent und der Aufbauten mit 19 Prozent zu beenden. Denn zahnärztliche Implantatversorgungen haben bisher in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Preise. Je nach Betrachtungsweise der Betriebsfinanzämter oder der Zollbehörden werden den Herstellern und Vertriebsfirmen von Implantaten entsprechend ihres Betriebsortes unterschiedliche Mehrwertsteuersätze vorgegeben. „Bei mehreren Implantaten könnte eine einheitliche Besteuerung von 7 Prozent und somit die Ersparnis von 12 Prozent schon eine beträchtliche Summe ausmachen. Implantologie soll preiswerter werden. Das ist positiv für unsere Patienten“, so der Präsident des Deutschen Zentrums für orale Implantologie e. V. (DZOI), Dr. Helmut B. Engels, der seit über 20 Jahren in den diversen implantologischen DIN und ISO Gremien als stimmberechtigtes Mitglied aktiv ist und auch in Basel dabei war.
„Die unterschiedliche Handhabung von Implantatkörper und Aufbauten war mir schon immer ein Dorn im Auge“, so Engels weiter. Durch ein einstimmiges Votum wurde der Beschluss in Basel gefasst. Jetzt ist die Industrie gefordert, mit ihrem Betriebsfinanzamt die normenbedingte Beschlussfassung umzusetzen.
Auszug aus dem Protokoll der Sitzung:
Die unterschiedlichen rechtlichen und steuerlichen Auffassungen in Deutschland zur Einstufung eines Implantataufbaus und entsprechendem Zubehör wurden beraten und es erfolgte eine Antragstellung zur Beschlussfassung.
Beschluss 16/2012 im Wortlaut:
Der Arbeitsausschuss Dentalimplantate (NA 014-00-21 AA) ist einstimmig der Auffassung, dass bei einem mehrteiligen Implantatsystem der Implantataufbau (Abutment, Einheilkappen, Gingivaformer und die dazugehörigen Schrauben) Bestandteil des Implantatsystems ist.
Begründung: Ohne den Implantaufbau ist ein Dentalimplantat sinnlos. Die Trennung in mehrere Teile erfolgt nur aus medizinischen Gründen (z.B. Einheilungsphase).
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