BERLIN – Der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) haben sich auf zusätzliche Leistungen zur besseren zahnmedizinischen Betreuung von Versicherten in häuslicher und stationärer Pflege geeinigt. Die neuen Leistungen sollen ab April 2013 zur Verfügung stehen.
Ab dem kommenden Jahr wird es im Leistungskatalog der Krankenkassen eine neue Position für die aufsuchende Betreuung von Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Alltagskompetenz geben, die nicht mehr selbst in die Zahnarztpraxen kommen können. Auch das Wegegeld, das Zahnärzte für Haus- und Heimbesuche erhalten, wird angepasst.
Beide Seiten zeigten sich mit dem Ergebnis der Verhandlungen im Bewertungsausschuss zufrieden. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, erklärte: „Wir wollen und müssen uns in der gesetzlichen Krankenversicherung rechtzeitig auf die Herausforderungen des demografischen Wandels und die wachsende Zahl Pflegebedürftiger einstellen. Das gilt natürlich auch für den zahnärztlichen Sektor. Wo der Patient nicht mehr zum Zahnarzt kommen kann, muss der Zahnarzt zum Patienten kommen. Dafür haben wir jetzt eine solide Grundlage geschaffen. Wir hoffen, dass dieser Schritt dazu beiträgt, die zahnärztliche Betreuung von Pflegebedürftigen und Behinderten weiter zu verbessern.“
Der stellvertretende Vorsitzende des KZBV-Vorstands, Dr. Wolfgang Eßer, sagte: „Wir setzen uns seit Jahren für eine bessere Versorgung von Patienten ein, die aufgrund von Pflegebedürftigkeit oder Behinderung nicht in die Praxis kommen können. Wir sind froh, jetzt nach konstruktiven Gesprächen eine gute Einigung erzielt zu haben. Mit den vereinbarten Leistungen wird die vertragszahnärztliche Betreuung der betroffenen Patienten deutlich einfacher. Bisher war sie vor allem durch ehrenamtliches Engagement von Zahnärzten getragen. Jetzt gibt es für diese Patienten einen verbrieften Anspruch auf aufsuchende Betreuung. Damit haben wir eine wichtige Etappe in der Umsetzung unseres zahnärztlichen Versorgungskonzeptes für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung geschafft.“
Grundlage für die Verbesserungen ist eine Änderung im fünften Sozialgesetzbuch, die der Gesetzgeber im Rahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes beschlossen hatte. Der Bewertungsausschuss Zahnärzte und Krankenkassen ist für die genaue Beschreibung neuer Leistungen und ihre Honorierung zuständig.
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