HANNOVER – Durch umfangreiche gesetzlich vorgeschriebene Prüfmechanismen stellt die Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen (KZVN) sicher, dass die Abrechnungen der Niedersächsischen Zahnärztinnen und Zahnärzte mit den Krankenkassen vertragskonform verlaufen.
Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber neben den fortlaufenden sachlich- und rechnerischen Überprüfungen und Berichtigungen zusätzliche Zufälligkeits- und Auffälligkeitsprüfungen vorgesehen, die von geschulten Mitgliedern der Prüfungs- und Beschwerdeausschüsse der KZVN durchgeführt werden. Dabei gehen die Prüfgremien neben den Hinweisen aus dem eigenen Haus anlassbezogen auch denen der Krankenkassen und der Patienten nach. Letztlich kann ein disziplinarrechtliches Vorgehen in besonders schwerwiegenden Fällen von einer Geldstrafe bis hin zum Entzug der Kassenzulassung führen.
„Wenn jetzt auch Spezialisten einer Krankenkasse in einer Pressemitteilung der Ärzteschaft bescheinigen, dass Fehlverhalten kein Massenphänomen sei, aber jeder einzelne Fall dem Ansehen der einzelnen Bereiche schade, so teile ich diese Einschätzung“, sagt der Vorsitzende der KZVN, Dr. Jobst-W. Carl und ergänzt: „Die eigenen Zahlen beweisen, dass betrügerisches Verhalten von Vertragszahnärzten extrem selten vorkommt. Und wir gehen diesen Fällen mit aller Intensität nach, und das schon deshalb, weil es wegen der budgetieren Honorierung zahnärztlicher Leistungen im eigenen Interesse aller ordnungsgemäß abrechnenden Kolleginnen und Kollegen liegt“.
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