TROISDORF – Der Deutsche Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ) e.V. nahm den alljährlich am 4. Februar begangenen Welt-Krebstag zum Anlass, auf die Möglichkeiten der Krebsvorsorge in Zusammenhang mit Zahnarztbesuchen hinzuweisen.
Für viele Menschen sind regelmäßige zahnärztliche Kontrollen inzwischen selbstverständlich geworden. Oftmals ist der Zahnarzt der einzige Arzt, der regelmäßigen Kontakt zum Patienten hat. Er inspiziert die ganze Mundhöhle und kann äußere Erscheinung und Haltung des Patienten wahrnehmen und beurteilen. Die zahnärztlichen Untersuchungen bieten die Chance, krankhafte Entwicklungen, insbesondere Krebs-Vorstufen oder Krebs, frühzeitig zu entdecken, oft bevor der Patient selbst deshalb einen Allgemeinarzt aufsuchen würde. Im Verdachtsfall kann der Zahnarzt weitere Untersuchungen veranlassen. Wie bei allen bösartigen Neubildungen ist Früherkennung elementar wichtig. Im Kopf- bzw. Gesichtsbereich bedeuten fortgeschrittene Erkrankungen eine besondere Beeinträchtigung der Lebensqualität. Die Fünf-Jahres-Überlebensraten liegen, je nach Entwicklungsstadium des Tumors bei der Diagnose, bei nur 60 bis unter 40 Prozent.
Umso wichtiger ist die Vorbeugung. Weltweit nimmt diese Krebsart zu; in Deutschland registriert man derzeit ca. 10.000 Neuerkrankungen jährlich; drei Viertel der Betroffenen sind Männer. Gut gesichert ist der Zusammenhang zum Nikotin- und Alkoholkonsum; von den an Mundkrebs Erkrankten sind z.B. 90 Prozent Raucher. Wie in Bezug auf die parodontale Gesundheit kann der Zahnarzt also nur raten, auf diesen Konsum zu verzichten bzw. diesbezüglich Maß zu halten.
Für alle, die die Zahnarztpraxis in die Nähe von Beauty- und Kosmetik-Salons rücken, sollte das Thema Mundhöhlenkrebs einmal mehr verdeutlichen, dass die Zahnmedizin einen medizinischen Auftrag hat und notwendige Leistungen zur Erhaltung von Gesundheit und Behandlung von Krankheiten erbringt. Dies begründet die solidarische Finanzierung eines großen Teils der zahnärztlichen Leistungen, und es erfordert entsprechende Qualifizierung und verantwortliches Handeln der Zahnärzte. So betreibt bspw. die Bundeszahnärztekammer Aufklärung auch zum Thema Mundhöhlenkrebs gegenüber den Patienten und dem eigenen Berufsstand, und die Dachorganisation der zahnärztlichen wissenschaftlichen Gesellschaften (DGZMK) hat einen Expertenservice eingerichtet, der niedergelassene Zahnärzte bei der Bewertung pathologischer Mundschleimhautveränderungen unterstützt.
Untersuchungs- und Befundungsleistungen sind eminent wichtig und können bei der Früherkennung sogar von existenzieller Bedeutung sein. Deshalb weist der DAZ in diesem Zusammenhang erneut auf die unangemessen schwache Bewertung und schlechte Bezahlung dieser Leistungen hin.
Der Kampf gegen Krebs erfordert vielfältige Anstrengungen. Auch Zahnärzte können dazu einen Beitrag leisten und die Aufklärung über Risiken und die Früherkennung voranbringen.
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